Teilnahmebedingungen Partner-Programm Version 2026-04-rev2
Gültig ab: 24.04.2026 (Rev. 2) · Anbieter: Bingo Haustechnik e.U., Wien, Österreich (nachfolgend „Betreiber“)
Diese Teilnahmebedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen dem Betreiber und Personen oder
Unternehmen, die am WerkoApp-Partner-Programm teilnehmen („Partner“).
Durch das Anklicken der Einverständnis-Checkbox im Anmeldeformular akzeptiert der Partner diese
Bedingungen als verbindlichen Vertrag.
1. Gegenstand des Programms
Das Partner-Programm ermöglicht es dem Partner, zahlende Neukunden für die Software
WerkoApp zu werben und dafür eine Provision auf die vom geworbenen Kunden
an den Betreiber tatsächlich gezahlten Abonnement-Entgelte zu erhalten.
2. Voraussetzungen für die Teilnahme
- Der Partner ist mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig.
- Der Partner hat seinen Wohnsitz oder Geschäftssitz in der EU, der Schweiz oder Liechtenstein.
- Der Partner stellt korrekte und aktuelle Angaben bei der Registrierung zur Verfügung.
- Der Betreiber behält sich vor, Bewerbungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu verzögern.
3. Anmeldung, Referral-Code und Tracking
- Nach Bewerbung und Freigabe durch den Betreiber erhält der Partner einen persönlichen Referral-Code
sowie einen individuellen Empfehlungslink.
- Ein Kunde gilt nur dann als geworben, wenn er sich über den Empfehlungslink des Partners registriert
und ein kostenpflichtiges Abonnement abschließt. Cookie-Laufzeit: 30 Tage. „Last-Click“-Prinzip.
- Eigenbestellungen des Partners oder Bestellungen über Konten, an denen der Partner selbst beteiligt
ist, lösen keine Provision aus.
- Der Betreiber übernimmt keine Garantie für die vollständige Erfassung aller Transaktionen.
Technische Einschränkungen (Cookie-Blocker, Browser-Einstellungen, Ad-Blocker, Geräte-Wechsel, Netzwerkausfälle
u. a.) können dazu führen, dass einzelne Referrals nicht oder nicht korrekt erfasst werden. Ein
Anspruch auf Provision für nicht erfasste Transaktionen besteht nicht.
- Der Betreiber kann das Partner-Programm auf bestimmte Länder, Märkte oder Produkte beschränken oder
von diesen ausschließen.
- Der Partner handelt ausschließlich als selbständiger Unternehmer und nicht als
Arbeitnehmer, Handelsvertreter gem. §84 HGB bzw. §1 HVertrG oder Erfüllungsgehilfe des Betreibers.
Ein Arbeits-, Handelsvertreter- oder Gesellschaftsverhältnis wird durch diese Vereinbarung nicht
begründet.
4. Provisionsmodell
- Die Provision beträgt derzeit 20 % (zwanzig Prozent) auf die vom geworbenen Kunden
an den Betreiber tatsächlich gezahlten Netto-Abonnementbeträge (ohne USt.) für die Dauer der
aktiven Partnerschaft.
- Keine Provision entsteht auf: Umsatzsteuer, Rückbuchungen, Chargebacks, Gutschriften, Testphasen,
nicht beglichene Rechnungen, Rabatt-Aktionen, Preisnachlässe und Sonderkonditionen
jeder Art, Gutschein- und Promocode-Reduktionen sowie auf von WerkoApp
zugebuchte Zusatzmodule, die nach der Werbung vom Kunden selbst aktiviert wurden, sofern nichts
anderes vereinbart ist.
- Die Provision wird erst dann fällig, wenn der geworbene Kunde die Zahlung tatsächlich geleistet
hat und die Widerrufs- bzw. Rückzahlungsfrist abgelaufen ist (in der Regel 30 Tage nach Zahlungseingang).
- Rückbuchungen, Stornierungen, Chargebacks und nachträgliche Betrugsfälle:
Wird eine Zahlung des geworbenen Kunden nachträglich rückgängig gemacht, storniert oder als
betrügerisch identifiziert, entfällt der entsprechende Provisionsanspruch rückwirkend. Bereits
ausgezahlte Provisionen können in diesem Fall mit zukünftigen Provisionsansprüchen des Partners
verrechnet oder, sofern künftige Ansprüche nicht ausreichen, zurückgefordert werden.
⚠ Änderungsvorbehalt: Der Betreiber ist jederzeit berechtigt, die Höhe der Provision,
den Abrechnungszeitraum, die Mindestauszahlungssumme sowie einzelne Bedingungen dieses Programms
einseitig zu ändern. Änderungen gelten ausschließlich für die Zukunft. Bereits entstandene
Provisionsansprüche bleiben unberührt. Änderungen werden dem Partner mindestens
30 Tage im Voraus per E-Mail an die hinterlegte Adresse angekündigt. Widerspricht
der Partner nicht innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten Bedingungen ab dem in der
Ankündigung genannten Zeitpunkt als angenommen. Widerspricht der Partner, hat er ein
außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Fassung; in diesem
Fall werden bereits entstandene, aber noch nicht ausgezahlte Provisionen regulär abgerechnet.
5. Auszahlung
- Die Auszahlung erfolgt monatlich, frühestens am 15. des Folgemonats, sofern der bestätigte
Provisionsbetrag die Mindestauszahlungssumme von 50,00 € erreicht.
- Wird die Mindestauszahlungssumme nicht erreicht, wird der Saldo auf den nächsten Monat vorgetragen.
- Die Auszahlung erfolgt in EUR per SEPA-Überweisung auf das vom Partner hinterlegte Bankkonto.
Bankspesen außerhalb der SEPA-Zone trägt der Partner.
- Der Partner ist verpflichtet, seine Bank- und Kontaktdaten aktuell zu halten. Ansprüche auf
Auszahlung verjähren gemäß den gesetzlichen Vorschriften (in Österreich/Deutschland
grundsätzlich nach drei Jahren ab Entstehung und Kenntnis gem. §§ 195, 199 BGB bzw. § 1489 ABGB).
- Zurückhaltung von Auszahlungen: Der Betreiber ist berechtigt, Auszahlungen
vorübergehend zurückzuhalten, wenn ein begründeter Verdacht auf Missbrauch, Manipulation, Betrug
oder Verstöße gegen diese Teilnahmebedingungen besteht oder wenn Klärungsbedarf hinsichtlich der
Identität, Steuer- oder Bankdaten des Partners besteht. Die Zurückhaltung endet, sobald der Grund
aufgeklärt bzw. beseitigt ist.
⚠ Steuern — wichtiger Hinweis:
- Die ausgezahlten Provisionen verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Sie sind
steuerpflichtige Einkünfte des Partners.
- Der Partner ist selbst verantwortlich für die Anmeldung, Deklaration und
Abführung sämtlicher anfallender Steuern und Abgaben (Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer,
Sozialabgaben) an die zuständigen Finanz- und Sozialversicherungsbehörden seines Wohn- bzw.
Geschäftssitzlandes.
- Ist der Partner umsatzsteuerpflichtig, stellt er dem Betreiber eine ordnungsgemäße
Rechnung mit Ausweis der USt. Der Betreiber zahlt in diesem Fall den Bruttobetrag aus.
- Ist der Partner Kleinunternehmer gemäß §6 Abs. 1 Z 27 UStG (AT) / §19 UStG (DE)
oder sonst nicht umsatzsteuerpflichtig, muss er dies dem Betreiber bei Registrierung mitteilen. Die
Auszahlung erfolgt dann ohne USt.-Ausweis.
- Der Partner stellt den Betreiber von allen Ansprüchen Dritter (insb. Steuer- und
Sozialversicherungsträger) frei, die sich aus der Nichtabführung oder verspäteten Abführung von
Steuern oder Sozialabgaben durch den Partner ergeben.
- Der Betreiber übernimmt keine Steuerberatung. Im Zweifel ist ein
Steuerberater zu konsultieren.
6. Pflichten und Verhalten des Partners
Der Partner verpflichtet sich, folgende Regeln einzuhalten:
- Keine irreführende Werbung — keine unwahren Aussagen über Funktionen,
Preise oder Eigenschaften von WerkoApp.
- Keine Spam-Werbung — kein Massen-Versand per E-Mail, SMS oder Messenger an
Empfänger ohne deren Einwilligung. Kein „Cold Calling“ ohne Rechtsgrundlage.
- Keine Marken- oder Urheberrechtsverletzungen — insbesondere darf der Partner
keine Such-Anzeigen auf Markenbegriffe wie „WerkoApp“, „Werko App“ o. ä. schalten
(Brand Bidding), keine irreführenden Domain-Namen mit „werko“ registrieren und keine
Fake-Bewertungen verbreiten.
- Keine Rabatt-, Gutschein- oder Cashback-Seiten, die unberechtigte Vorteile oder
Rabatte auf WerkoApp-Abonnements suggerieren.
- Kenntlichmachung als Werbung gemäß §5a UWG bzw. vergleichbaren Vorschriften —
Empfehlungen müssen als solche erkennbar sein (z. B. durch Hinweis „Affiliate-Link“ oder
„Werbung“).
- Einhaltung DSGVO — beim Umgang mit personenbezogenen Daten der geworbenen
Kunden.
Überprüfungsrecht: Der Betreiber ist berechtigt, die
Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen durch den Partner jederzeit zu überprüfen. Der Partner stellt
hierzu auf Anforderung innerhalb angemessener Frist die erforderlichen Auskünfte und Nachweise
(z. B. eingesetzte Werbemittel, Landing-Pages, Versandlisten, DSGVO-Einwilligungen) zur Verfügung.
7. Sperre und außerordentliche Kündigung
Der Betreiber ist berechtigt, den Partner-Account mit sofortiger Wirkung zu sperren und bereits
entstandene, aber noch nicht ausgezahlte Provisionsansprüche verfallen zu lassen, wenn:
- gegen diese Teilnahmebedingungen, gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstoßen wird;
- Manipulationen erkannt werden (z. B. Selbst-Referrals, Fake-Accounts, Cookie-Stuffing, automatisierte
Klicks, Täuschung);
- der Partner falsche Angaben bei der Registrierung gemacht hat;
- der Partner dem Ruf oder Markenkern von WerkoApp nachhaltig schadet;
- der Partner trotz Aufforderung keine Mitwirkung an einer Überprüfung gemäß Ziff. 6 leistet.
8. Laufzeit und ordentliche Kündigung
- Die Partnerschaft läuft auf unbestimmte Zeit.
- Beide Parteien können die Partnerschaft mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende
eines Kalendermonats ohne Angabe von Gründen kündigen.
- Provisionen werden nur für den Zeitraum der aktiven Partnerschaft gezahlt. Bis
zum Wirksamwerden der Kündigung entstandene Provisionsansprüche bleiben bestehen und werden im
nächsten regulären Auszahlungslauf ausgezahlt, sofern die Mindestauszahlungssumme erreicht ist.
Für Zahlungen des geworbenen Kunden nach Wirksamwerden der Kündigung entstehen keine
weiteren Provisionsansprüche.
9. Haftung und höhere Gewalt
- Der Betreiber haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten
beruhen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Der Betreiber übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Mindestanzahl an geworbenen Kunden
oder eine bestimmte Höhe an Provisionen.
- Höhere Gewalt: Der Betreiber haftet nicht für Verzögerungen, Ausfälle oder
Unterbrechungen, die auf höherer Gewalt oder vom Betreiber nicht zu vertretenden Umständen beruhen
(insb. Krieg, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Pandemien, großflächige Stromausfälle,
Cyberangriffe, Ausfälle von Zahlungsdienstleistern, Streiks).
- Kurzfristige Ausfälle des Tracking- oder Abrechnungssystems (technische Wartung, Software-Updates)
begründen keinen Schadenersatzanspruch.
10. Datenschutz
Der Betreiber verarbeitet personenbezogene Daten des Partners (Name, Kontaktdaten, Bankverbindung,
Provisionsabrechnungen) ausschließlich zur Abwicklung dieses Partner-Programms. Details siehe
Datenschutzerklärung. Die Aufbewahrungspflicht
richtet sich nach den jeweiligen steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften (in der Regel 7 Jahre).
11. Änderung dieser Bedingungen
Der Betreiber kann diese Teilnahmebedingungen jederzeit anpassen. Änderungen werden dem Partner
mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Änderungen gelten ausschließlich
für die Zukunft. Bereits entstandene Provisionsansprüche sowie bereits erworbene Rechte des Partners
bleiben von späteren Änderungen unberührt. Widerspricht der Partner nicht innerhalb dieser
Frist in Textform, gelten die geänderten Bedingungen ab Inkrafttreten als angenommen. Im Fall des
Widerspruchs endet die Partnerschaft mit Wirkung zum Inkrafttreten der neuen Fassung; bis dahin
entstandene Provisionen werden regulär abgerechnet.
12. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des
UN-Kaufrechts. Verbraucherschützende Bestimmungen des Heimatlandes des Partners bleiben unberührt.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser
Vereinbarung ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht in Wien, Österreich.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die
dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- Eine Übertragung der Partnerschaft oder einzelner Rechte hieraus an Dritte ist nur mit
schriftlicher Zustimmung des Betreibers zulässig.
Kontakt
Fragen zu diesen Bedingungen oder zum Partner-Programm richten Sie bitte an:
support@werko.app.