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Teilnahmebedingungen Partner-Programm Version 2026-04-rev2

Gültig ab: 24.04.2026 (Rev. 2) · Anbieter: Bingo Haustechnik e.U., Wien, Österreich (nachfolgend „Betreiber“)

Diese Teilnahmebedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen dem Betreiber und Personen oder Unternehmen, die am WerkoApp-Partner-Programm teilnehmen („Partner“). Durch das Anklicken der Einverständnis-Checkbox im Anmeldeformular akzeptiert der Partner diese Bedingungen als verbindlichen Vertrag.

1. Gegenstand des Programms

Das Partner-Programm ermöglicht es dem Partner, zahlende Neukunden für die Software WerkoApp zu werben und dafür eine Provision auf die vom geworbenen Kunden an den Betreiber tatsächlich gezahlten Abonnement-Entgelte zu erhalten.

2. Voraussetzungen für die Teilnahme

  1. Der Partner ist mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig.
  2. Der Partner hat seinen Wohnsitz oder Geschäftssitz in der EU, der Schweiz oder Liechtenstein.
  3. Der Partner stellt korrekte und aktuelle Angaben bei der Registrierung zur Verfügung.
  4. Der Betreiber behält sich vor, Bewerbungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu verzögern.

3. Anmeldung, Referral-Code und Tracking

  1. Nach Bewerbung und Freigabe durch den Betreiber erhält der Partner einen persönlichen Referral-Code sowie einen individuellen Empfehlungslink.
  2. Ein Kunde gilt nur dann als geworben, wenn er sich über den Empfehlungslink des Partners registriert und ein kostenpflichtiges Abonnement abschließt. Cookie-Laufzeit: 30 Tage. „Last-Click“-Prinzip.
  3. Eigenbestellungen des Partners oder Bestellungen über Konten, an denen der Partner selbst beteiligt ist, lösen keine Provision aus.
  4. Der Betreiber übernimmt keine Garantie für die vollständige Erfassung aller Transaktionen. Technische Einschränkungen (Cookie-Blocker, Browser-Einstellungen, Ad-Blocker, Geräte-Wechsel, Netzwerkausfälle u. a.) können dazu führen, dass einzelne Referrals nicht oder nicht korrekt erfasst werden. Ein Anspruch auf Provision für nicht erfasste Transaktionen besteht nicht.
  5. Der Betreiber kann das Partner-Programm auf bestimmte Länder, Märkte oder Produkte beschränken oder von diesen ausschließen.
  6. Der Partner handelt ausschließlich als selbständiger Unternehmer und nicht als Arbeitnehmer, Handelsvertreter gem. §84 HGB bzw. §1 HVertrG oder Erfüllungsgehilfe des Betreibers. Ein Arbeits-, Handelsvertreter- oder Gesellschaftsverhältnis wird durch diese Vereinbarung nicht begründet.

4. Provisionsmodell

  1. Die Provision beträgt derzeit 20 % (zwanzig Prozent) auf die vom geworbenen Kunden an den Betreiber tatsächlich gezahlten Netto-Abonnementbeträge (ohne USt.) für die Dauer der aktiven Partnerschaft.
  2. Keine Provision entsteht auf: Umsatzsteuer, Rückbuchungen, Chargebacks, Gutschriften, Testphasen, nicht beglichene Rechnungen, Rabatt-Aktionen, Preisnachlässe und Sonderkonditionen jeder Art, Gutschein- und Promocode-Reduktionen sowie auf von WerkoApp zugebuchte Zusatzmodule, die nach der Werbung vom Kunden selbst aktiviert wurden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  3. Die Provision wird erst dann fällig, wenn der geworbene Kunde die Zahlung tatsächlich geleistet hat und die Widerrufs- bzw. Rückzahlungsfrist abgelaufen ist (in der Regel 30 Tage nach Zahlungseingang).
  4. Rückbuchungen, Stornierungen, Chargebacks und nachträgliche Betrugsfälle: Wird eine Zahlung des geworbenen Kunden nachträglich rückgängig gemacht, storniert oder als betrügerisch identifiziert, entfällt der entsprechende Provisionsanspruch rückwirkend. Bereits ausgezahlte Provisionen können in diesem Fall mit zukünftigen Provisionsansprüchen des Partners verrechnet oder, sofern künftige Ansprüche nicht ausreichen, zurückgefordert werden.
⚠ Änderungsvorbehalt: Der Betreiber ist jederzeit berechtigt, die Höhe der Provision, den Abrechnungszeitraum, die Mindestauszahlungssumme sowie einzelne Bedingungen dieses Programms einseitig zu ändern. Änderungen gelten ausschließlich für die Zukunft. Bereits entstandene Provisionsansprüche bleiben unberührt. Änderungen werden dem Partner mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail an die hinterlegte Adresse angekündigt. Widerspricht der Partner nicht innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten Bedingungen ab dem in der Ankündigung genannten Zeitpunkt als angenommen. Widerspricht der Partner, hat er ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Fassung; in diesem Fall werden bereits entstandene, aber noch nicht ausgezahlte Provisionen regulär abgerechnet.

5. Auszahlung

  1. Die Auszahlung erfolgt monatlich, frühestens am 15. des Folgemonats, sofern der bestätigte Provisionsbetrag die Mindestauszahlungssumme von 50,00 € erreicht.
  2. Wird die Mindestauszahlungssumme nicht erreicht, wird der Saldo auf den nächsten Monat vorgetragen.
  3. Die Auszahlung erfolgt in EUR per SEPA-Überweisung auf das vom Partner hinterlegte Bankkonto. Bankspesen außerhalb der SEPA-Zone trägt der Partner.
  4. Der Partner ist verpflichtet, seine Bank- und Kontaktdaten aktuell zu halten. Ansprüche auf Auszahlung verjähren gemäß den gesetzlichen Vorschriften (in Österreich/Deutschland grundsätzlich nach drei Jahren ab Entstehung und Kenntnis gem. §§ 195, 199 BGB bzw. § 1489 ABGB).
  5. Zurückhaltung von Auszahlungen: Der Betreiber ist berechtigt, Auszahlungen vorübergehend zurückzuhalten, wenn ein begründeter Verdacht auf Missbrauch, Manipulation, Betrug oder Verstöße gegen diese Teilnahmebedingungen besteht oder wenn Klärungsbedarf hinsichtlich der Identität, Steuer- oder Bankdaten des Partners besteht. Die Zurückhaltung endet, sobald der Grund aufgeklärt bzw. beseitigt ist.
⚠ Steuern — wichtiger Hinweis:

6. Pflichten und Verhalten des Partners

Der Partner verpflichtet sich, folgende Regeln einzuhalten:

Überprüfungsrecht: Der Betreiber ist berechtigt, die Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen durch den Partner jederzeit zu überprüfen. Der Partner stellt hierzu auf Anforderung innerhalb angemessener Frist die erforderlichen Auskünfte und Nachweise (z. B. eingesetzte Werbemittel, Landing-Pages, Versandlisten, DSGVO-Einwilligungen) zur Verfügung.

7. Sperre und außerordentliche Kündigung

Der Betreiber ist berechtigt, den Partner-Account mit sofortiger Wirkung zu sperren und bereits entstandene, aber noch nicht ausgezahlte Provisionsansprüche verfallen zu lassen, wenn:

8. Laufzeit und ordentliche Kündigung

  1. Die Partnerschaft läuft auf unbestimmte Zeit.
  2. Beide Parteien können die Partnerschaft mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats ohne Angabe von Gründen kündigen.
  3. Provisionen werden nur für den Zeitraum der aktiven Partnerschaft gezahlt. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung entstandene Provisionsansprüche bleiben bestehen und werden im nächsten regulären Auszahlungslauf ausgezahlt, sofern die Mindestauszahlungssumme erreicht ist. Für Zahlungen des geworbenen Kunden nach Wirksamwerden der Kündigung entstehen keine weiteren Provisionsansprüche.

9. Haftung und höhere Gewalt

  1. Der Betreiber haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  2. Der Betreiber übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Mindestanzahl an geworbenen Kunden oder eine bestimmte Höhe an Provisionen.
  3. Höhere Gewalt: Der Betreiber haftet nicht für Verzögerungen, Ausfälle oder Unterbrechungen, die auf höherer Gewalt oder vom Betreiber nicht zu vertretenden Umständen beruhen (insb. Krieg, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Pandemien, großflächige Stromausfälle, Cyberangriffe, Ausfälle von Zahlungsdienstleistern, Streiks).
  4. Kurzfristige Ausfälle des Tracking- oder Abrechnungssystems (technische Wartung, Software-Updates) begründen keinen Schadenersatzanspruch.

10. Datenschutz

Der Betreiber verarbeitet personenbezogene Daten des Partners (Name, Kontaktdaten, Bankverbindung, Provisionsabrechnungen) ausschließlich zur Abwicklung dieses Partner-Programms. Details siehe Datenschutzerklärung. Die Aufbewahrungspflicht richtet sich nach den jeweiligen steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften (in der Regel 7 Jahre).

11. Änderung dieser Bedingungen

Der Betreiber kann diese Teilnahmebedingungen jederzeit anpassen. Änderungen werden dem Partner mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Änderungen gelten ausschließlich für die Zukunft. Bereits entstandene Provisionsansprüche sowie bereits erworbene Rechte des Partners bleiben von späteren Änderungen unberührt. Widerspricht der Partner nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten die geänderten Bedingungen ab Inkrafttreten als angenommen. Im Fall des Widerspruchs endet die Partnerschaft mit Wirkung zum Inkrafttreten der neuen Fassung; bis dahin entstandene Provisionen werden regulär abgerechnet.

12. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts. Verbraucherschützende Bestimmungen des Heimatlandes des Partners bleiben unberührt.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht in Wien, Österreich.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
  4. Eine Übertragung der Partnerschaft oder einzelner Rechte hieraus an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Betreibers zulässig.

Kontakt

Fragen zu diesen Bedingungen oder zum Partner-Programm richten Sie bitte an: support@werko.app.